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Basic Information
Created | 2009-09-22 |
Updated | 2018-09-15 |
Expires | 2019-09-22 |
Owner | REDACTED FOR PRIVACY |
Registrar | Mesh Digital Limited |
Alexa Rank | 15207940 |
Backlinks | 0 |
Domain Authority | 0/100 |
Pageviews | 72/ Day |
Worth | 160.6 |
Website Information
- Title
- www.ANTIK-GROUP.com - Germanen - Wikinger - Kelten-Schmuck, Zierniete, Sattlerbedarf
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- Weltweit führender Hersteller und Vertrieb von Wikinger-, Kelten- und Germanen - Schmuck, Ziernieten und Accessoires der Hochkulturen. GROSS- & EINZELHANDEL DIREKTVERSAND HERSTELLER © COPYRIGHT 1989 - 2018. ANTIK-GROUP ist eine private Unternehmung außerhalb der Strukturen des vatikanischen Kommerz; kein Vereinsmitglied der EU oder anderer privater Organisation. Sie ist KEINE juristische Person und wurde vom Souverän SELBST, nicht bzw. mittels Fiktion und PERSONEN-Recht, geschaffen. Sie steht dem fiktionalen Recht gegenüber. ANTIK-GROUP ist nicht: Adresse; PERSON; NAME; ansässiger Fremder; Wohnsitz; GERMANY/US; Militär; erzwungener Agent; nicht haftbar gemäß HJR 192; ANTIK-GROUP ist: auf Erden, nicht in der Welt; erschaffen durch den einzigen Souverän, dem sie zu Eigen ist, der gleichzeitig Inhaber des Titels und Begünstigter der Geburtstreuhand, Sicherungsnehmer und Kreditor, autorisierter Repräsentant, ist, und mit privatem Standing; Kreditor der CROWN; außerhalb BAR / IBA; Alle Interaktionen im Handelsrecht:.. auf Armeslänge (BlacksLaw 1st/ 2nd/7th); ohne Präjudiz; alle Rechte vorbehalten UCC # 1-103 und UCC # 1-308; ohne Rekurs, souverän; kein Subjekt irgendeiner wie auch immer gearteten Jurisdiktion, nicht inländisch, öffentliche Bekanntmachung über UCC-1 Financing Statement. ALLE RECHTE VORBEHALTEN OHNE EINSCHRÄNKUNG without prejudice UCC Doc #1-308 und UCC Doc # 1-103 und UCC Doc # 2000043135 ANTIK-GROUP wird privat betrieben von souveränen Männern und Weibern, die sich willentlich in den staatlichen Rechtskreis / Rechtsstand von vor 1914 begaben und sich von der Bundesrepublik Deutschland / NGO GERMANY als Besatzungskonstrukt rechtmäßig trennten. Wir knüpfen dort an wo wir als souveräne Rechteinhaber Rechtmäßigkeit erlangen. Wir sind eine Gebietskörperschaft mit Bodenrecht. Auf Grundlage der Charta der VEREINTEN NATIONEN gaben wir uns eine verbindliche Rechtsordnung, die der Schöpfer-Ordnung zugrunde liegt. Künstlich geschaffene Konstrukte im SEE- bzw. HANDELSRECHT, wie "KOMMUNEN" ("GEMEINDEN", "STÄDTE", sogenannte "ÄMTER") der BRD, sind nicht für Menschen, Tiere und Natur erschaffen, sondern gewinnorientierte Unternehmen, um Benannte zu plündern. Diese haben ihr Bodenrecht verloren und sind lediglich Firmen ohne hoheitliche Befugnisse. Ebenso distanzieren wir uns von anderen Gruppen die sich ihre eigenen sogenannten "Verfassungen" ausgedacht haben. Diese sind nicht von unserem Volk für uns legitimiert. ART 73 der Charta der UNITED NATIONS: Mitglieder der Vereinten Nationen, welche die Verantwortung für die Verwaltung von Hoheitsgebieten haben oder übernehmen, deren Völker noch nicht die volle Selbstregierung erreicht haben, bekennen sich zu dem Grundsatz, daß die Interessen der Einwohner dieser Hoheitsgebiete Vorrang haben; sie übernehmen als heiligen Auftrag die Verpflichtung, im Rahmen des durch diese Charta errichteten Systems des Weltfriedens und der internationalen Sicherheitdas Wohl dieser Einwohner aufs äußerste zu fördern; zu diesem Zweck verpflichten sie sich, a) den politischen, wirtschaftlichen, sozialen und erzieherischen Fortschritt, die gerechte Behandlung und den Schutz dieser Völker gegen Mißbräuche unter gebührender Achtung vor ihrer Kultur zu gewährleisten; b) die Selbstregierung zu entwickeln, die politischen Bestrebungen dieser Völker gebührend zu berücksichtigen und sie bei der fortschreitenden Entwicklung ihrer freien politischen Einrichtungen zu unterstützen, und zwar je nach den besonderen Verhältnissen jedes Hoheitsgebiets, seiner Bevölkerung und deren jeweiliger Entwicklungsstufe; c) den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu festigen; d) Aufbau- und Entwicklungsmaßnahmen zu fördern, die Forschungstätigkeit zu unterstützen sowie miteinander und gegebenenfalls mit internationalen Fachorganisationen zusammenzuarbeiten, um die in diesem Artikel dargelegten sozialen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Ziele zu verwirklichen; e) dem Generalsekretär mit der durch die Rücksichtnahme auf Sicherheit und Verfassung gebotenen Einschränkung zu seiner Unterrichtung regelmäßig statistische und sonstige Informationen technischer Art über das Wirtschafts-, Sozial- und Erziehungswesen in den nicht unter die Kapitel XII und XIII fallenden Hoheitsgebieten zu übermitteln, für die sie verantwortlich sind. https://www.unric.org/html/german/pdf/charta.pdf
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